Die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern braucht Weiterbildung, um den vielseitigen und sich ständig wandelnden Anforderungen und Aufgaben gewachsen zu sein. Die Qualifizierung in Seminaren stellt für die Interessenvertreter/innen ein wichtiges Hilfsmittel zur Bewältigung der Fragen und Probleme in der betrieblichen Praxis dar.
Eine Vielzahl von Bildungsangeboten erschwert die Auswahl der geeigneten Weiterbildung. Und wer garantiert, dass auch die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme gesichert ist?
Seit sechzehn Jahren unterstützen wir erfolgreich betriebliche Interessenvertretungen mit unseren Seminarangeboten. In diesen Jahren haben wir viel Erfahrungen gesammelt und uns ständig weiterentwickelt.
Um unsere Arbeit weiter zu verbessern, haben wir sie auf den Prüfstand gestellt und einen 13monatigen Testierungsprozess nach LQW durchlaufen. Das Besondere an LQW - Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung – ist, dass die Lernenden in den Mittelpunkt aller Anstrengungen einer Organisation gestellt werden. Das Qualitätssiegel, das wir nun führen, ist das einzige für die Weiterbildung entwickelte Qualitätsentwicklungsverfahren und entspricht anerkannten europäischen Qualitätsstandards.
Maßstab für die erfolgreiche Testierung war die Selbstbeschreibung unserer Bildungseinrichtung, die Erfüllung gewisser Qualitätskriterien und die Entwicklung einer Definition gelungenen Lernens.
Unser Selbstverständnis, was wir unter „gelungenem Lernen“ verstehen sowie unsere Qualitätsstandards, die wir unserer Arbeit zugrunde legen, stellen wir Ihnen auf den nächsten Seiten vor.
Viele Betriebsräte haben sich durch den Besuch des Einführungsseminars „Betriebsräte 1“ eine Grundqualifikation erworben. Im zweiten Jahr nach den Betriebsratswahlen setzen wir den Schwerpunkt in unserem Angebot auf die weiterführenden Grundlagenseminare Betriebsräte II und III, die Seminare Arbeitsrecht I und II sowie einen BAG-Besuch in Erfurt, der unsere Grundlagenreihe abschließt. Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten unseres Seminarprogramms.
Weitere Grundlagenseminare in den Bereichen „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ und „Schwerbehindertenvertretung“ und „Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse I-III“ sind entsprechend gekennzeichnet..
Wichtig zu wissen! Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf jedes Grundlagenseminar!
Neben den Grundlagenseminaren für Betriebsratsmitglieder finden Sie in unserem Seminarplan eine Auswahl an themenspezifischen Fachseminaren zum Beispiel aus den Bereichen „Praxis der Betriebsratsarbeit“, „Arbeitsrecht“, „Entgeltgestaltung“, „Wirtschaft und Mitbestimmung“, „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ etc. Damit werden die wesentlichen Mitbestimmungsbereiche des Betriebsrates in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes und der einschlägigen Tarifverträge abgedeckt.
Für aktuelle Fragestellungen der Interessenvertretung eignen sich insbesondere auch unsere Kurzqualifizierungen von einem bis zu drei Tagen.
Viele der in diesem Seminarplan angebotenen Seminare bieten wir selbstverständlich auch für Betriebsratsgremien als inhouse Seminar an.
Auf Wunsch erarbeiten wir individuelle Qualifizierungsmaßnahmen, die exakt Ihren betrieblichen Anforderungen entsprechen. Entsprechende Informationen finden Sie unter der Rubrik Seminare / Seminare auf Anfrage.
Wir helfen Ihnen in ihrer betrieblichen Arbeit vor Ort – beim Verstehen immer komplexer werdender Zusammenhänge im Betrieb und beim Erarbeiten von Handlungsmöglichkeiten.
Wir qualifizieren:
Besonderen Wert legen wir auf die Erstellung betriebsnaher Seminarkonzepte, den persönlichen Kontakt zu den Teilnehmer/innen sowie auf ein schnelles Reagieren bei betrieblichem Qualifikationsbedarf. Unsere Seminare finden im Umkreis von Frankfurt, Gießen, Hanau, Wiesbaden/Mainz und Darmstadt statt.