
Schwerbehindertenvertretung
TeilhabePraxis 3
Gesundheitsprävention durch betriebliches Eingliederungsmanagement
(§ 84 (2) SGB IX)
Das SGB IX betont die Prinzipien „Prävention vor Rehabilitation" und
„Rehabilitation vor Rente". Dennoch werden jährlich 500.000 Beschäftigte
krankheitsbedingt gekündigt. Hier hat das SGB IX den Arbeitgebern im Mai 2004 eine gestaltende Managementaufgabe zugewiesen. Mit dem neugefassten § 84 Abs. 2 SGB IX sind alle Betriebe
verpflichtet, Maßnahmen zugunsten von langzeitkranken Beschäftigten
zu ergreifen (betriebliches Eingliederungsmanagement).
Die betriebliche Umsetzung von Prävention und Eingliederungsmanagement
Wird ganz wesentlich vom Engagement der Schwerbehindertenvertretungen
als Fachleute für das SGB IX und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen über die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte abhängen.
Themen und Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen des ( § 84 Abs. 2 SGB IX, § 87 BetrVG)
- Aufbau, Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Gesundheit langfristig sichern durch Prävention - Gemeinsame Ziele der Interessenvertretungen ( GG, §§ 3,5,6 ArbSchG, BetrVG, SGB IX)
- im Zentrum der Aktivitäten: Das Integrationsteam - Aufgabenstellung und Umsetzung in der täglichen Praxis
- Frühwarnsystem, welche Faktoren sind Wichtig?
- Wesentliche Punkte: Rehabilitation, Prävention und Integration
- Bausteine der Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung: Gesundheitsbericht, Mitarbeiterbefragung und Gesundheitszirkel (ArbSchG, ASIG)
- Mitwirkung der verschiedenen Sozialleistungsträger
Referent/innen:
igor Scholz
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und nach § 96.4 SGB IX
| Sem.-Nr. | Termin | Ort | Hotelkosten inkl. MwSt. | Seminargebührzzgl. MwSt. |
| 3669 | 23.-27.08.10 | Nassau Oranien, Hadamar | 508,50 € | 790 € |

