
Schwerbehindertenvertretung
Wahlvorstandsschulung für die Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten
Die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen sollen ohne Fehler verlaufen, damit sie nicht anfechtbar sind und nicht Wiederholt werden müssen. Für die Interessenvertretungen bedeutet das, sich sicher mit den rechtlichen Regelungen auseinander zu setzen und sie richtig anzuwenden.
Themen und Inhalte:
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Rechtsstellung der Wahlvorstandsmitglieder
- Allgemeine Aufgaben des Wahlvorstandes
- Erstellung einer Wählerliste
- Notwendiger Inhalt des Wahlausschreibens
- Fristwahrung
- Einleitung der Wahl
- Umgang mit Wahlvorschlägen
- Wahlgang und Stimmabgabe
- Vereinfachtes /schriftliches Wahlverfahren
- Feststellung des Wahlergebnisses
- Anfechtung des SBV-Wahl
- Wahlschutz, Wahlkosten
Referent/innen:
Igor Scholz
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und nach § 96.4 SGB IX
| Sem.-Nr. | Termin | Ort | Seminargebühr zzgl. MwSt. |
| 3675 | 29.06.10 | Bürgerhaus Bornheim | 235 € |
| 3676 | 01.09.10 | Bürgerhaus Bornheim | 235 € |

