Bildungswerk Rhein-Main e.V. Seminare für betriebliche Interessenvertretung

Arbeitsrecht

Workshop:
Personelle Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG) - was kann der Betriebsrat tun?

Themen und Inhalte::

• Welche Voraussetzungen sind vom Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates zu erfüllen?
• Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden?
• Wie muss eine wirksame Stellungnahme des Betriebsrates gestaltet sein? Auf welche Gründe ist abzustellen?
• Welche Besonderheiten sind bei der Ein-/Umgruppierung bzw. bei der Versetzung zu beachten?
• Was ist beim Sonderfall Einstellung/Eingliederung von Leih-Arbeitnehmer/innen oder Arbeitnehmer/innen mit Werkverträgen zu beachten?
• Welche Möglichkeiten stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung einer vorläufigen personellen Einzelmaßnahme gemäß § 100 BetrVG zur Verfügung?
• Wie kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht über § 101 BetrVG sichern?

Methoden:
Das Seminar soll auch anhand praktischer Übungen die Systematik des § 99 BetrVG sowie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates aufzeigen.

Referent/innen:
Lieselotte Wolf (Fachanwältin für Arbeitsrecht)
Dr. Walter Woeller (Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Freistellung nach § 37.6 BetrVG und nach § 96.4 SGB IX

Sem.-Nr. Termin Ort Seminargebühr zzgl. MwSt.
3651 23.9.10 Mercure, Wetzlar 250 €

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