
Arbeitsrecht
Workshop:
Personelle Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG) - was kann der Betriebsrat tun?
Themen und Inhalte::
• Welche Voraussetzungen sind vom Arbeitgeber für eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrates zu erfüllen?
• Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden?
• Wie muss eine wirksame Stellungnahme des Betriebsrates gestaltet sein? Auf welche Gründe ist abzustellen?
• Welche Besonderheiten sind bei der Ein-/Umgruppierung bzw. bei der Versetzung zu beachten?
• Was ist beim Sonderfall Einstellung/Eingliederung von Leih-Arbeitnehmer/innen oder Arbeitnehmer/innen mit Werkverträgen zu beachten?
• Welche Möglichkeiten stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung einer vorläufigen personellen Einzelmaßnahme gemäß § 100 BetrVG zur Verfügung?
• Wie kann der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht über § 101 BetrVG sichern?
Methoden:
Das Seminar soll auch anhand praktischer Übungen die Systematik des § 99 BetrVG sowie die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates aufzeigen.
Referent/innen:
Lieselotte Wolf (Fachanwältin für Arbeitsrecht)
Dr. Walter Woeller (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und nach § 96.4 SGB IX
| Sem.-Nr. | Termin | Ort | Seminargebühr zzgl. MwSt. |
| 3651 | 23.9.10 | Mercure, Wetzlar | 250 € |

