
Arbeitsrecht
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Themen und Inhalte::
- Die Betriebsvereinbarung als Instrument der Tätigkeit des Betriebsrates und als Instrument seiner Handlungsmöglichkeiten - Abgrenzung zur Regelungsabrede
- Form und Rechtswirkung der Betriebsvereinbarung: Schriftformerfordernis, für wen ist sie gültig und in welchem Verhältnis steht sie zu Tarifvertrag und/oder Arbeitsvertrag
- Inhalt der Betriebsvereinbarung: Möglichkeiten der Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Betriebsvereinbarungen (z.B. gem. §§ 87, 96 ff, 94 BetrVG) und inhaltliche Grenzen gem. § 77 Abs. 3 BetrVG (sog. Tarifvorbehalt)
- Die Betriebsvereinbarung im Bereich der unbedingten Mitbestimmung und freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Die Einigungsstelle als Absicherung des Initiativrechts des Betriebsrates
- Zuständigkeit und Besetzung der Einigungsstelle: welche Themen muss eine Einigungsstelle behandeln und welche können freiwillig behandelt werden? Wie wird die Besetzung der Einigungsstelle festgelegt? Wer ist Mitglied einer Einigungsstelle und wer bestimmt die Mitglieder? Wer ist die Vorsitzende/der Vorsitzende einer Einigungsstelle und wer bestimmt ihn? Kann eine Einigungsstelle erzwungen, ggf. arbeitsgerichtlich werden und wann?
- Verfahrensweise in der Einigungsstelle: einvernehmliche Lösung oder Entscheidung durch Spruch der Einigungsstelle? Wie kommt ein Spruch zu Stande und Wie kann er durch den Betriebsrat beeinflusst werden? Wie werden Beschlüsse in der Einigungsstelle getroffen?
- Wirkung und Rechtsfolgen
des Ergebnisses der Einigungsstelle
Referent/innen:
Silvia Mittländer (Fachanwältin für Arbeitsrecht)
Freistellung nach § 37.6 BetrVG und nach § 96.4 SGB IX
| Sem.-Nr. | Termin | Ort | Seminargebühr zzgl. MwSt. |
| 3654 | 28.09.10 | Macrander, Offenbach | 235 € |

